Handschlag: Befristung von Arbeitsverhältnissen

Nachdem es seit Anfang diesen Jahres für Arbeitgeber in Deutschland verpflichtend ist, die A1-Bescheinigung elektronisch zu beantragen, wurde um dieses Thema in den letzten Wochen viel Aufheben gemacht und die Einführung eines entsprechenden Prozesses bzw. die richtige Umsetzung der Beantragung hat in vielen deutschen Unternehmen zu einem enormen organisatorischen und finanziellen Aufwand geführt.

Jetzt stellt sich heraus: Die ganze Aufregung war vielleicht umsonst– die EU schafft die A1-Bescheinigung aller Voraussicht nach wieder ab!

Die Europäische Kommission hat am 20.03.2019 mitgeteilt, dass die „Regeln zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit“ nun überarbeitet und verbessert werden sollen. Das Europäische Parlament, der Rat und die Europäische Kommission haben sich im Rahmen der Neuerungen anscheinend unter anderem auch darauf geeinigt, dass für Dienstreisen ins EU-Ausland keine A1-Bescheinigung mehr beantragt werden muss. Mit der Abschaffung sollen nationale Behörden bessere Instrumente an die Hand bekommen, mit der der Sozialversicherungsstatus von ins Ausland entsandten Arbeitnehmern überprüft werden kann.

Begründet wird die Maßnahme mit der Freizügigkeit der Unionsbürger nach Art. 21 AEUV, nach dem jeder EU-Bürger und jede EU–Bürgerin grundsätzlich das Recht hat, überall in der Europäischen Union zu leben oder zu arbeiten. Für die rund 17 Millionen Unionsbürger, die von diesem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machen und die in einem anderen Mitgliedstaat leben und arbeiten und jene Unionsbürger, die regelmäßig in andere europäische Länder reisen um dort zu arbeiten, sollen faire und klare Bedingungen geschaffen werden und das Recht auf Freizügigkeit soll leichter durchgesetzt werden. Durch die geplante Vereinfachung wird vor allem die Koordinierung der sozialen Sicherheit für entsandte Arbeitskräfte modernisiert.

Bevor es jedoch zu einem finalen Beschluss kommt, müssen das EU-Parlament und der EU-Rat der vorläufigen Einigung noch zustimmen. Auch wenn es sich bei der Zustimmung um eine reine Formsache handeln dürfte, steht noch nicht fest, wann dies in Kraft tritt.

Auch wenn das nahende Ende der A1-Bescheinigung bei vielen Unternehmen für große Freude sorgen dürfte, sollten Unternehmen bis auf Weiteres die derzeit geltenden Verpflichtungen erfüllen und die A1-Bescheinigungen bei jeder Dienstreise ins EU-Ausland beantragen.

Veronika von Bergwelt