Aufenthaltsrecht für Ukrainer:innen

Wie wir vor etwa einem Jahr berichtet haben („Vertriebenen-Verordnung regelt Aufenthaltsrecht für Ukraine-Flüchtlinge“), wurde die europäische Massenzustrom-Richtlinie auf Grundlage eines Durchführungsbeschlusses des Rates in Österreich mittels einer Verordnung im März 2022 umgesetzt. Damit hat man ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht und den erleichterten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt für vertriebene Ukrainer:innen bis zum 3. März 2023 geschaffen.

Die EU-Kommission hat angekündigt, dass sie keine Beendigung des Durchführungsbeschlusses des Rates vorschlagen wird, weswegen die österreichische Regelung angepasst wird: Das vorübergehende Aufenthaltsrecht soll Menschen aus der Ukraine ohne ein weiteres Verlängerungsverfahren bis zum 4. März 2024 zustehen. Darüber hinaus wird auch der vereinfachte Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt bis zu diesem Datum verlängert.

Mag. Silva Palzer, Partner