COVID-19-Impfpflicht

Mit Februar 2022 tritt in Österreich eine allgemeine COVID-19-Impfpflicht für alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und in Österreich ihren Wohnsitz haben, in Kraft. Was aber gilt für Personen, die nur zu beruflichen Zwecken nach Österreich kommen, ohne hier einen Wohnsitz zu haben, wie dies bei Arbeitskräften aus Deutschland und der Schweiz der Fall ist? Schließlich sehen diese Länder (noch) keine verpflichtende Schutzimpfung gegen COVID-19 vor.

Bei der Einreise aus dem Ausland muss derzeit generell ein Nachweis im Sinne der 2G-Plus-Regel erbracht werden. Demnach müssen nach Österreich Einreisende grundsätzlich geimpft oder genesen sein und zusätzlich über ein negatives PCR-Testergebnis verfügen. Personen, die bereits eine „Booster“-Impfung (= Drittimpfung) vorweisen können, sind von der PCR-Testpflicht befreit. Kann weder eine „Booster-Impfung“ noch ein PCR-Testergebnis vorgewiesen werden, ist eine Registrierung zur Pre-Travel-Clearance vor der Einreise durchzuführen. Weiters ist unverzüglich eine Quarantäne anzutreten, die durch ein negatives PCR-Testergebnis beendet werden kann. Fehlt es der einreisenden Person bereits am 2G-Nachweis, das heißt ist sie weder geimpft noch genesen, muss ebenfalls eine Registrierung zur Pre-Travel-Clearance vor der Einreise durchgeführt werden. Weiters ist auch hier unverzüglich eine Quarantäne anzutreten, die diesfalls nur mittels negativem PCR-Test ab dem fünften Tag nach der Einreise beendet werden kann. Der Tag der Einreise ist dabei als „Tag null“ anzusehen.

Eine Ausnahme davon besteht im beruflichen Kontext nur für den Pendlerverkehr. Eine Einreise im Pendlerverkehr ist eine regelmäßige, mindestens einmal monatliche Einreise zu beruflichen Zwecken (aber auch zur Teilnahme am Schul- und Studienbetrieb, zu familiären Zwecken oder zum Besuch des Lebenspartners). Berufspendler sollten einen entsprechenden Nachweis mitführen. Diese „Pendlerbescheinigung“ kann von der Homepage der WKO gedownloadet und mit Angaben zur eigenen Person und zum Arbeitsplatz vervollständigt werden.

Fazit:
Für nach Österreich einreisende Arbeitskräfte ist weiterhin ein 3G-Nachweis ausreichend, also ein entsprechender Impfnachweis, Genesungsnachweis oder Testnachweis (PCR oder Antigen). Die COVID-19-Impfung ist damit auch künftig keine Voraussetzung für Einpendler aus dem Ausland, um ihrer Arbeit in Österreich nachkommen zu können.

Vor dem Hintergrund der Intention des Gesetzgebers, trotz allgemeiner COVID-19-Impfpflicht die arbeitsrechtlichen Schutzmaßnahmen unberührt lassen zu wollen – so ist es auch für österreichische Arbeitnehmer nach Einführung der COVID-19-Impfpflicht grundsätzlich ausreichend, über einen 3G-Nachweis zu verfügen, um ihrer Arbeit nachgehen zu können – erscheint die „Pendlerausnahme“ zweckmäßig.

Mag. Silva Palzer
Mag. Barbara Wucherer, LL.M.