Brexit Update | CH
Am 31. Dezember 2020 wird die im Nachgang zum Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU vereinbarte Übergangsfrist ablaufen. Sofern die EU mit dem Vereinigten Königreich nicht noch eine Verlängerung dieser Übergangsfrist vereinbart, wird im Verhältnis zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich (UK) das Freizügigkeitsabkommen ab 1. Januar 2021 keine Anwendung mehr finden (lesen Sie dazu hier mehr in unserem früheren Blogbeitrag). Neues bilaterales Abkommen über die Mobilität von Dienstleistungserbringern Im Anschluss an die Genehmigung durch den Bundesrat, haben die Schweiz und das Vereinigte Königreich das Abkommen über die Mobilität von Dienstleistungserbringern (Services Mobility Agreement, SMA) am 14. Dezember 2020 in London unterzeichnet. Es ist Teil der «Mind-the-Gap»-Strategie des Bundesrates nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU. Mit diesem Abkommen gewährleisten sich die Schweiz und das Vereinigte Königreich gegenseitig den erleichterten Marktzugang für Dienstleistungserbringer nach dem Wegfall des Freizügigkeitsabkommens nach dem 31. Dezember 2020. Das Abkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich über die Mobilität von Dienstleistungserbringern regelt den gegenseitigen Zugang und den befristeten Aufenthalt von Dienstleistungserbringern, wie beispielsweise Unternehmensberatern, IT-Experten oder Ingenieuren im jeweils anderen Staat. Das Abkommen enthält ausserdem Bestimmungen zur Anerkennung beruflicher Qualifikationen. Das Abkommen über die Mobilität von Dienstleistungserbringern ist zunächst auf zwei Jahre befristet, kann aber von den Vertragsparteien mittels Vereinbarung verlängert werden. Das Abkommen wird ab 1. Januar 2021 zunächst vorläufig angewendet. Die Botschaft zur Genehmigung des Abkommens wird dem Parlament bis...
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