Handschlag: Befristung von Arbeitsverhältnissen

Am 23.10.2017 haben sich die Arbeits- und Sozialminister der EU-Länder auf eine Reform der Entsenderichtlinie zum Schutz vor Sozial- und Lohndumping geeinigt. Für entsandte Arbeitnehmer sollen zukünftig dieselben Konditionen gelten wie für einheimische Kollegen, um die Konkurrenz zwischen entsandten und heimischen Arbeitnehmern zu entschärfen. Bereits vor eineinhalb Jahren hatte die EU-Kommission eine Reform der Entsenderichtlinie vorgeschlagen, nun hat man wohl einen Kompromiss gefunden.

Schon jetzt gibt es zwar in den meisten Ländern Mindeststandards bei Entsendungen, z.B. die Bezahlung des geltenden Mindestlohns; es gibt jedoch Schlupflöcher und Missbrauch. Nach Angaben der EU-Kommission verdienen entsandte Arbeitnehmer derzeit oft nur halb so viel wie einheimische Beschäftige; dies soll durch die Reform geändert werden.

Arbeitnehmer aus dem EU-Ausland sollen zukünftig nicht nur den gültigen Mindestlohn, sondern auch die gültigen Tariflöhne (d.h. Weihnachts-, Urlaubs- oder Schlechtwettergeld) bekommen, wenn sie in einem anderen EU-Land arbeiten. Weiter sollen Entsendungen in der Regel nicht länger als zwölf Monate dauern, nur in Sonderfällen bis zu 18 Monate.

Die Interessen der EU-Länder gehen aber weit auseinander. Vor allem Frankreich, Deutschland und die Benelux-Länder fordern strengere Regelungen; die osteuropäischen Länder kritisieren die geplante Neuregelung. Für eine Reform der EU-Entsenderichtlinie bedarf es einer qualifizierten Mehrheit.

Einen wesentlichen Unterschied wird die Richtlinie aber auch nach der Reform nicht ausgleichen können und dies betrifft die Sozialabgaben. Diese unterscheiden sich den verschiedenen europäischen Ländern stark und sind vor allem in den osteuropäischen Ländern oftmals wesentlich niedriger. Weil die Sozialabgaben aber auch zukünftig in den Herkunftsländern fällig werden, bedeutet dies auch weiterhin einen Wettbewerbsvorteil.

Die Reform tritt in Kraft sobald das Europäische Parlament die Änderungen verabschiedet hat, allerdings frühestens in vier Jahren. Danach müssen die EU-Richtlinien aber noch in den verschiedenen Ländern umgesetzt werden. Im Speditionsgewerbe wird außerdem erst einmal die bisherige EU-Entsenderichtlinie weiter Anwendung finden; etwaige Änderungen sollen später im Rahmen einer Reform der EU-Richtlinie zum Transportsektor eingearbeitet werden.

In Deutschland regelt übrigens das sogenannte Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) die Gleichbehandlung von Arbeitnehmern, die aus dem Ausland nach Deutschland entsandt worden sind oder die regelmäßig in Deutschland arbeiten. Das Gesetz wurde zuletzt 2009 reformiert.

Weitere Informationen zur Reform der Entsenderichtlinie finden Sie auch unter: http://www.zeit.de/wirtschaft/2017-10/eu-entsendung-reform-richtlinie-arbeitnehmer-sozialdumping oder https://www.tagesschau.de/ausland/eu-entsenderichtlinie-101.html

Dr. Manuela Rauch