Im Rahmen internationaler Geschäftsbeziehungen ist gerade der grenzüberschreitende Personaleinsatz ein besonders relevantes Thema. Unter Berücksichtigung der österreichischen Rechtslage sollen im Folgenden die rechtlichen Grundlagen und Herausforderungen grob skizziert werden.

Entsendungen und Arbeitskräfteüberlassung

In Österreich wird grundsätzlich zwischen zwei verschiedenen Formen des grenzüberschreitenden Personaleinsatzes unterschieden:

Erfolgt der grenzüberschreitende Personaleinsatz vorübergehend und im Rahmen der Erfüllung eines Vertrages zwischen einem Unternehmen mit Betriebssitz im Ausland (als Werkunternehmer/Auftragnehmer) und einem Unternehmen mit Betriebssitz in Österreich (als Werkbesteller/Auftraggeber) spricht man von einer Entsendung. Zum überwiegenden Teil wird es sich dabei im Verhältnis zwischen den beteiligten Unternehmen um die Erfüllung von Werkverträgen handeln.

Der grenzüberschreitende Personaleinsatz kann jedoch auch in Form von Arbeitskräfteüberlassung erfolgen. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die eingesetzten Mitarbeiter – im Unterschied zur bloßen Entsendung – in den Betrieb des österreichischen Unternehmens eingegliedert werden. Dementsprechend müssten sie beispielsweise den Weisungen des „Beschäftigerbetriebes“ Folge leisten.

Charakteristisch für beide Varianten ist, dass für die Dauer des grenzüberschreitenden Personaleinsatzes weiterhin ein Arbeitsverhältnis zwischen dem ausländischen Unternehmen und dem jeweiligen Dienstnehmer besteht. Ein weiteres Charakteristikum ist auch, dass der Dienstnehmer nach einer bestimmten Zeit wieder in den „Entsendestaat“ zurückkehrt. Vor allem Arbeitskräfteüberlassungen tragen auch das Element der „Kurzfristigkeit“ in sich. Langfristige Überlassungen gelten als atypisch.

Für die rechtliche Beurteilung des jeweiligen Personaleinsatzes kommt es nicht auf die Bezeichnung des Vertrages zwischen den beteiligten Unternehmen an. Maßgeblich ist allein der wahre wirtschaftliche Gehalt des jeweiligen Personaleinsatzes.

Diese Unterscheidung ist u.a. deshalb so wichtig, weil die Arbeitskräfteüberlassung – im Gegensatz zur Entsendung – den strengen arbeitsrechtlichen Bestimmungen des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes unterliegt.

Rechtliche Herausforderungen

Der grenzüberschreitende Personaleinsatz schafft, aufgrund der unterschiedlichen Rechtsvorschriften von zumindest zwei Staaten, eine komplexe arbeitsrechtliche Situation. In der Praxis ergeben sich dadurch aber auch aufenthaltsrechtliche, ausländerbeschäftigungsrechtliche, sozialrechtliche oder auch gewerberechtliche Fragestellungen. Besonderes Augenmerk ist in diesem Zusammenhang auch auf die europarechtlichen Einflüsse und die strengen österreichischen Lohn- und Sozialdumpingbestimmungen zu legen.

Mag. Silva Palzer
Dr. Klaus Cavar, LL.M.