Im Juni 2016 hat sich das britische Volk mehrheitlich dafür ausgesprochen, die EU zu verlassen. Zwischenzeitlich hat Premierministerin Theresa May auch das Austrittsverfahren nach Artikel 50 des Vertrages über die Europäische Union offiziell eingeleitet: Sie unterzeichnete den entsprechenden Antrag, den der britische Botschafter bei der EU am 29.03.2017 persönlich an Ratspräsident Donald Tusk übergab. Damit ist er formal bei der EU gestellt; die offiziellen Verhandlungen über den Austritt haben somit begonnen. Großbritannien will mit dem Brexit auch aus dem Europäischen Binnenmarkt ausscheiden, was ein Ende der Personenfreizügigkeit bedeuten würde. Waren sollen dann mittels eines Freihandelsabkommens zwischen der EU und Großbritannien ausgetauscht werden können.

Momentan gibt es ungefähr drei Millionen Bürger aus dem Europäischen Wirtschaftsraum, die das Recht der Freizügigkeit in Großbritannien in Anspruch nehmen; ca. 1,2 Millionen Briten leben und arbeiten außerhalb des Vereinigten Königreichs in europäischen Ländern. Es ist bereits jetzt davon auszugehen, dass der Austritt für all diese Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber Veränderungen mit sich bringen wird, auch wenn Mechanismus und zeitlicher Ablauf des Brexit erst in den kommenden Monaten etwas klarer werden.

Sie sollten sich deshalb bereits jetzt darüber Gedanken machen, ob eines der folgenden Themen für Sie relevant sein könnte:

  • Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis: Sind in Ihrem Konzern Mitarbeiter aus anderen Mitgliedstaaten in Großbritannien eingesetzt bzw. sind britische Staatsbürger in anderen Mitgliedstaaten tätig?
  • Sozialversicherungsrecht: Welche Regelungen finden zukünftig bei Entsendungen Anwendung? Haben Sie hier Richtlinien im Unternehmen, die gegebenenfalls angepasst werden müssen?
  • Datentransfer von und nach Großbritannien: Was passiert, wenn Großbritannien nicht im Europäischen Wirtschaftsraum verbleibt und auch nicht als „sicheres“ Drittland gilt?
  • Konzernweite Incentive Pläne: Funktionieren diese Pläne auch, wenn Großbritannien den Europäischen Wirtschaftsraum verlässt?
  • Europäischer Betriebsrat: Besteht ein solches Gremium im Konzern und wenn ja, in welchem Land ist dieses eingerichtet bzw. gibt es auch Mitglieder aus Großbritannien?

Falls Sie hier Handlungsbedarf erkennen, sollten Sie die Verhandlungen zwischen der EU und Großbritannien genau im Auge behalten, um gegebenenfalls rechtzeitig Vorkehrungen treffen zu können.

Dr. Manuela Rauch

Dr. Manuela Rauch
Principal Associate
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